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   LSG Sachsen-Anhalt, 29.04.2010 - L 3 R 521/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,12884
LSG Sachsen-Anhalt, 29.04.2010 - L 3 R 521/06 (https://dejure.org/2010,12884)
LSG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 29.04.2010 - L 3 R 521/06 (https://dejure.org/2010,12884)
LSG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 29. April 2010 - L 3 R 521/06 (https://dejure.org/2010,12884)
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Volltextveröffentlichungen (9)

Kurzfassungen/Presse

  • sachsen-anhalt.de (Pressemitteilung)

    Aufhebung einer Invalidenrente nach DDR-Recht ist zulässig

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BSG, 16.03.2006 - B 4 RA 59/04 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Gerichtsbescheid - Revisionszulassung wegen

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 29.04.2010 - L 3 R 521/06
    Entscheidet das Sozialgericht dennoch durch den Kammervorsitzenden allein, obwohl die Voraussetzungen für den Erlass eines Gerichtsbescheides nach § 105 Abs. 1 Satz 1 SGG nicht gegeben sind, liegt ein wesentlicher Verfahrensmangel vor, weil den Beteiligten der gesetzliche Richter im Sinne von Art. 101 Abs. 1 Satz 2 Grundgesetz (GG) in Form der Kammer in voller Besetzung mit ehrenamtlichen Richtern entzogen worden ist (vgl. auch Bundessozialgericht (BSG), Urteil vom 16. März 2006 - B 4 RA 59/04 R -, NZS 2007, 51).

    Trotz dieses wesentlichen Verfahrensmangels konnte der Senat jedoch in der Sache selbst entscheiden, weil er gemäß § 159 Abs. 1 Nr. 2 SGG zwar befugt, aber nicht zwingend verpflichtet war, den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts aufzuheben und die Sache an das Sozialgericht zurückzuverweisen (vgl. BSG, Urteil vom 16. März 2006, a.a.O.; Urteil vom 17. Dezember 2009 - 3 KR 14/08 - juris; LSG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 26. Juni 2008 - L 3 R 102/06 - juris).

  • BSG, 19.12.1996 - GS 2/95

    Bezeichnung von Verweisungstätigkeiten bei der Erwerbsunfähigkeit älterer

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 29.04.2010 - L 3 R 521/06
    Das Restleistungsvermögen der Klägerin reichte vielmehr noch für leichte bis gelegentlich mittelschwere körperliche Verrichtungen im Wechsel der drei Körperhaltungen wie z.B. Zureichen, Abnehmen, leichte Reinigungsarbeiten ohne Zwangshaltungen, Kleben, Sortieren, Verpacken und Zusammensetzen von Teilen sowie Bürohilfsarbeiten aus (vgl. die Aufzählungen in dem Beschluss des Großen Senats des Bundessozialgerichts (BSG) vom 19. Dezember 1996 - GS 2/95 -, SozR 3-2600 § 44 SGB VI Nr. 8 = BSGE 80, 24, 33f.).
  • BSG, 07.07.2005 - B 3 P 8/04 R

    Rücknahme eines Pflegegeld bewilligenden Verwaltungsaktes - Rechtswidrigkeit der

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 29.04.2010 - L 3 R 521/06
    Zwar ist die Aufhebung des ursprünglichen Verwaltungsaktes, soweit die wesentliche Änderung reicht, notwendiger Inhalt eines Bescheides nach § 48 Abs. 1 SGB X. Vorliegend ist jedoch unschädlich, dass die Beklagte den Ursprungsbescheid nicht zutreffend bezeichnet hat, da der Wille erkennbar wird, die im ursprünglichen Bescheid getroffene Regelung, die zu der Gewährung der Rente wegen Erwerbsunfähigkeit geführt hat, aufzuheben (BSG, Urteil vom 11. Dezember 1992 - 9a RV 20/90 - SozR 3-1300 § 48 Nr. 22; Urteil vom 10. März 1987 - 3 RK 7/86 - SozR 1300 § 50 Nr. 15 S. 26; Urteil vom 7. Juli 2005 - B 3 P 8/04 R - SozR 4-1300 § 48 Nr. 6).
  • BSG, 11.12.1992 - 9a RV 20/90

    Verwaltungsakt - Rücknahme - Wesentliche Änderung - Aufhebung mit Wirkung für die

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 29.04.2010 - L 3 R 521/06
    Zwar ist die Aufhebung des ursprünglichen Verwaltungsaktes, soweit die wesentliche Änderung reicht, notwendiger Inhalt eines Bescheides nach § 48 Abs. 1 SGB X. Vorliegend ist jedoch unschädlich, dass die Beklagte den Ursprungsbescheid nicht zutreffend bezeichnet hat, da der Wille erkennbar wird, die im ursprünglichen Bescheid getroffene Regelung, die zu der Gewährung der Rente wegen Erwerbsunfähigkeit geführt hat, aufzuheben (BSG, Urteil vom 11. Dezember 1992 - 9a RV 20/90 - SozR 3-1300 § 48 Nr. 22; Urteil vom 10. März 1987 - 3 RK 7/86 - SozR 1300 § 50 Nr. 15 S. 26; Urteil vom 7. Juli 2005 - B 3 P 8/04 R - SozR 4-1300 § 48 Nr. 6).
  • BSG, 17.12.2009 - B 3 KR 14/08 R

    Krankenversicherung - Apotheke - Teilnahme an Arzneimittelversorgung mittels

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 29.04.2010 - L 3 R 521/06
    Trotz dieses wesentlichen Verfahrensmangels konnte der Senat jedoch in der Sache selbst entscheiden, weil er gemäß § 159 Abs. 1 Nr. 2 SGG zwar befugt, aber nicht zwingend verpflichtet war, den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts aufzuheben und die Sache an das Sozialgericht zurückzuverweisen (vgl. BSG, Urteil vom 16. März 2006, a.a.O.; Urteil vom 17. Dezember 2009 - 3 KR 14/08 - juris; LSG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 26. Juni 2008 - L 3 R 102/06 - juris).
  • BSG, 10.03.1987 - 3 RK 7/86

    Rückforderung von Krankengeld - Rücknahme eines Verwaltungsaktes - Verwaltungsakt

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 29.04.2010 - L 3 R 521/06
    Zwar ist die Aufhebung des ursprünglichen Verwaltungsaktes, soweit die wesentliche Änderung reicht, notwendiger Inhalt eines Bescheides nach § 48 Abs. 1 SGB X. Vorliegend ist jedoch unschädlich, dass die Beklagte den Ursprungsbescheid nicht zutreffend bezeichnet hat, da der Wille erkennbar wird, die im ursprünglichen Bescheid getroffene Regelung, die zu der Gewährung der Rente wegen Erwerbsunfähigkeit geführt hat, aufzuheben (BSG, Urteil vom 11. Dezember 1992 - 9a RV 20/90 - SozR 3-1300 § 48 Nr. 22; Urteil vom 10. März 1987 - 3 RK 7/86 - SozR 1300 § 50 Nr. 15 S. 26; Urteil vom 7. Juli 2005 - B 3 P 8/04 R - SozR 4-1300 § 48 Nr. 6).
  • LSG Sachsen-Anhalt, 26.06.2008 - L 3 R 102/06

    Versicherungsrechtliche Voraussetzungen eines Anspruchs auf Bewilligung von

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 29.04.2010 - L 3 R 521/06
    Trotz dieses wesentlichen Verfahrensmangels konnte der Senat jedoch in der Sache selbst entscheiden, weil er gemäß § 159 Abs. 1 Nr. 2 SGG zwar befugt, aber nicht zwingend verpflichtet war, den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts aufzuheben und die Sache an das Sozialgericht zurückzuverweisen (vgl. BSG, Urteil vom 16. März 2006, a.a.O.; Urteil vom 17. Dezember 2009 - 3 KR 14/08 - juris; LSG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 26. Juni 2008 - L 3 R 102/06 - juris).
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